Dachgeschossausbau im Trockenausbauverfahren

Bei der Planung eines Eigenheims werden schon entsprechende Reservemaßnahmen im Dachgeschoss festgelegt, damit bei Bedarf zusätzlicher Wohnraum im Dachgeschoss entstehen kann. Dabei müssen Anforderungen bezüglich Begehbarkeit, Belichtung und Wärmedämmung bei der Planung berücksichtigt werden und bei dem Ausbau fachgerecht ausgeführt werden. Unsere Kernkompetenz ist der Dachgeschossausbau in Trockenbauweise, welche für den Eigentümer einen großen gestalterischen Freiraum bietet.

Dachgeschossausbau – Was ist zu beachten?

Wird ein Dachgeschoss für mehr Wohnraum ausgebaut muss dies unter Berücksichtigung bestimmter Vorgaben geschehen, welche bei der Planung des Dachgeschosses schon berücksichtigt werden sollen. Je nach Nutzung des Wohnraumes muss eine gute Wärmedämmung und genügend Kopffreiheit vorhanden sein. Für genügend Licht müssen entsprechend große Dachfenster oder Gauben verbaut sein. Gleichzeitig sollte auch für genügend Beschattung gesorgt sein wie z.B. durch außenliegende Jalousien. Des weiteren sollte man darauf achten, dass der Kniestock bzw. der Drempel im Außenbereich mindestens einen Meter beträgt, wir empfehlen in bestimmten Fällen eine Aufstockung des Dachgeschosses.

Dachausbau – Vorschriften für Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz

Wenn ein Dachgeschoss ausgebaut wird, um so Wohnraum zu schaffen, müssen verschiedene Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden. Dem Wärmeschutz und Brandschutz gilt hier besondere Aufmerksamkeit. Man unterscheidet hier zwischen Ausbau mit neuer Heizung (angebauter Heizung) und ohne Heizung. Ohne Heizung gelten die Vorgaben wie bei einer Sanierung, wird jedoch eine neue Heizung installiert, gelten für das gesamte ausgebaute Dachgeschoss die Anforderungen der EnEV für Neubauten, welche deutlich höher sind.

Dachgeschossausbau – Ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Wird ein Dachgeschoss ausgebaut, um Wohnraum zu schaffen, muss die Standsicherheit nachgewiesen werden. Bei dem Einbau von Dachterrassen, größeren Dachfenster oder Gauben wird die Dachfläche geändert. Unter diesen Voraussetzungen sind ein Bauantrag und eine Baugenehmigung notwendig.

Wenn bereits vorhandener Wohnraum im Dachgeschoss modernisiert wird, das Dach neu gedeckt, zusätzlich gedämmt oder Dachfenster erneuert bzw. ausgetauscht, so wird kein Bauantrag oder Baugenehmigung benötigt.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Ihr Stuckateur für Dachgeschossausbau

Um unseren Kunden beste Qualität liefern zu können, bieten wir den kompletten Service an, um ein fehlerfreies Ineinandergreifen aller Prozesse zu gewährleisten. Von der Beratung über die Konzeptionierung und Realisierung bis hin zum termingerechten Fertigstellen, wir bieten Ihnen den kompletten Service.

Gerne besuchen wir Sie im gesamten Raum Heilbronn / Neckarsulm um Sie als Maler und Stuckateur professionell zu Ihrem Vorhaben zu beraten. Eine umfangreiche Beratung ist eines unserer größten Stärken und ein großes Anliegen, da hier bereits die Basis für alle folgenden Tätigkeiten geschaffen wird.

Auch in den Landkreisen Hohenlohe, Ludwigsburg, Mosbach und im Raum Sinsheim.
Zu unserem Kerneinzugsgebiet gehört Heilbronn, Neckarsulm, Oedheim, Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Gundelsheim, Bad Rappenau, Massenbachhausen, Schwaigern, Gemmingen, Eppingen, Nordheim, Leingarten, Lauffen am Neckar, Ilsfeld, Beilstein, Abstatt, Obersulm, Oberstenfeld, Lehrensteinsfeld, Erlenbach, Neuenstadt a. K., Offenau, Möckmühl, sowie Bretzfeld, Öhringen, Ludwigsburg, Sinsheim und Mosbach.