Brandschutzwände – was ist eine Brandschutzwand?
Nach § 30 der deutschen Musterbauordnung (MBO) müssen Brandwände „als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden (Gebäudeabschlusswand) oder zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte (innere Brandwand) ausreichend lang die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindern“. Brandschutzwände dienen allerdings nicht nur zur Verhinderung von Rauch- und Brandausbreitung, sondern sollen auch rauchfreie Fluchtwege bzw. Zugangswege für Lösch- und Rettungskräfte freihalten.
Brandschutzwände in Trockenbauweise
Die häufigste Variante ist das Metallständer-Wandsystem, welches von beiden Seiten mit zwei bis drei Schichten von Gipsplatten oder Gipsfaserplatten beplankt wird, damit diese dicker und sicherer als normale Raumtrennwände sind. Zwischen den beplankten Gipsflächen ist ein Hohlraum, der mit nicht brennbaren Dämmmaterialien verbaut werden kann. Das Verwenden von nicht brennbaren Dämmstoffen ist allerdings nur bei tragenden Brandschutzwänden vorgeschrieben. Um die Standsicherheit der Brandschutzwände in Trockenbauweise zu erhöhen, befindet sich auf beiden Seiten unter der obersten Gipsplattenebene eine durchgängige Stahlblecheinlage.
Welche Anforderungen müssen Brandschutzwände erfüllen?
- Müssen aus nicht brennbaren Materialien der Baustoffklasse A1 oder A2 bestehen
- Müssen direkter Flammeneinwirkung 90 Minuten standhalten (Feuerwiderstandsklasse F90)
- Müssen 90 Minuten lang bei direkter Flammeneinwirkung Ihre wesentlichen Funktionseigenschaften beibehalten
- Löschwasser darf die Funktionseigenschaften ebenfalls nicht beeinträchtigen.
- Tragfähigkeit muss im Brandfall erhalten bleiben
- Flammen und heiße Gase dürfen nicht durch die Brandschutzwand durchdringen
- Die von dem Feuer abgewandte Seite darf keinen Temperaturanstieg aufweisen
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